Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Rau Automatisierung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Rau Automatisierung bietet die Planung, Konstruktion, Fertigung, Programmierung und Inbetriebnahme von Steuerungssystemen, insbesondere Schaltschränken und Sonderanlagen, an.
Die Ausführung erfolgt entweder auf Basis vom Kunden bereitgestellter Pläne (z. B. Schaltpläne) oder als eigenständige Neuentwicklung nach Kundenvorgaben.
Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Eine Sonderanfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn Produkte, Systeme oder Leistungen speziell nach den individuellen Vorgaben, Zeichnungen oder Anforderungen des Kunden geplant, entwickelt oder gefertigt werden.

3. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Diese ist maßgeblich für den Leistungsumfang. Zusätzliche Anforderungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung keine spezifischen Zahlungsbedingungen festgelegt sind, gelten folgende Regelungen:
Dienstleistungen: Leistungen werden jeweils zum Ende einer Kalenderwoche in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Projektleistungen: Sofern nicht anders vereinbart:
– 40 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung, zahlbar sofort ohne Abzug.
– 40 % bei Lieferbereitschaft, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug, vor Auslieferung oder Freigabe der Lieferung.
– 15 % nach Inbetriebnahme beim Kunden, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug.
– 5 % nach Übergabe der Dokumentation oder etwaiger Mängelbeseitigung, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug.

5. Inbetriebnahme und Abnahme

Als Inbetriebnahme gilt die Produktionsbereitschaft der von Rau Automatisierung gelieferten Komponenten, unabhängig davon, ob die Gesamtanlage bereits vollständig betriebsbereit ist.
Die Produktionsbereitschaft ist erreicht, wenn die gelieferten Steuerungen oder Systeme funktionstüchtig sind und die Anlage mit diesen Komponenten in Produktion geht oder produktionsnah betrieben wird.
Spätestens 14 Kalendertage nach erstmaliger Inbetriebnahme oder Produktionsstart gilt die Inbetriebnahme automatisch als erfolgt, sofern der Kunde die Komponenten in Betrieb genommen oder produktionsnah genutzt hat.
Bei berechtigten Beanstandungen dürfen maximal 5 % des Auftragswertes als Sicherheit einbehalten werden, ausschließlich zur Beseitigung konkret benannter Mängel. Alle übrigen Zahlungen sind fristgerecht zu leisten.

6. Lieferzeit und Verzögerung

Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger technischer und kaufmännischer Klärung sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.
Änderungswünsche oder fehlende Mitwirkung des Kunden können die Lieferzeit entsprechend verlängern.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Softwarelösungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rau Automatisierung. Eine Weitergabe, Veränderung oder Verwertung vor vollständiger Zahlung ist untersagt.

8. Zahlungsverzug und Mahnwesen

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Regelungen:
– Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB.
– Pauschale Mahngebühr von 25 EUR je Mahnstufe.
– Bei Verzug von mehr als 60 Tagen sind wir berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Eine automatische Vertragsauflösung tritt jedoch nicht ein. Bereits geleistete Anzahlungen können mit offenen Forderungen verrechnet werden.

9. Gewährleistung und Gewährleistungsort

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Gewährleistung mit Lieferung, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Der Erfüllungsort für Gewährleistungsleistungen ist das Werk von Rau Automatisierung in Halver.

10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Alle von Rau Automatisierung entwickelten oder bereitgestellten Unterlagen (z. B. Schaltpläne, Software, Betriebsanleitungen) bleiben geistiges Eigentum von Rau Automatisierung.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur Nutzung an der konkret gelieferten oder umgebauten Anlage.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung zur Entwicklung weiterer Anlagen ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

11. Lieferbedingungen und Verpackung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen alle Warenlieferungen gemäß Incoterms EXW (Ex Works). Transport- und Lieferkosten sind vom Kunden zu tragen.
Schaltschränke werden, sofern nicht anders gefordert, standardmäßig in Karton oder mit Schutzfolie verpackt. Transportverpackungen sind separat anzufragen oder kundenseitig bereitzustellen.

12. Servicezeiten

Die Service- und Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:45 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit, sofern nicht vertraglich anders geregelt.

13. Reisekosten und Spesen

Für Montagen, Inbetriebnahmen oder Serviceeinsätze an externen Standorten werden dem Kunden Reisekosten gemäß den geltenden Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.
Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit. Fahrkosten werden nach Kilometern oder angefallenen Reisekosten (z. B. Bahn/Flug) berechnet.
Es gelten folgende Spesensätze, sofern nicht anders vereinbart:
– Deutschland: 90 EUR/Tag (bestehend aus steuerlicher Pauschale, Bearbeitungsgebühr und pauschalen Übernachtungskosten von 50 EUR)
– Ausland: 120 EUR/Tag

14. Haftung

Rau Automatisierung haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Halver.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.